ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der

MMA FinanceFX GmbH
Alsterdorfer Straße 573
22335 Hamburg
Deutschland

Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der MMA FinanceFX GmbH, nachfolgend „MMA“, und ihren Kunden über die jeweils vereinbarten Dienstleistungen.

Kunden können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Leistungsbeschreibungen, Angebote und Einzelverträge, haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.

Für einzelne Leistungen, insbesondere die Bereitstellung einer Geschäftsadresse, eines virtuellen oder gemeinschaftlich genutzten Büros sowie sonstige besondere Dienstleistungen, können ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website von MMA stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Interessent stellt zunächst eine Anfrage. Auf Grundlage der gewünschten Leistungen und der hierfür erforderlichen Informationen erstellt MMA ein individuelles Angebot beziehungsweise einen Einzelvertrag.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot beziehungsweise den Vertrag annimmt oder MMA mit Zustimmung des Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt.

Art, Umfang, Beginn, Laufzeit und Vergütung der Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

§ 3 Leistungsumfang

MMA erbringt ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Leistungen.

Hierzu können – jeweils nur im gesetzlich zulässigen Umfang und unter Beachtung der hierfür geltenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen – insbesondere gehören:

das Buchen laufender Geschäftsvorfälle,

laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen,

Erstellung beziehungsweise Bereitstellung kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Auswertungen auf Grundlage der verarbeiteten Buchhaltungsdaten,

Aufbereitung, Ordnung und Organisation von Buchhaltungsunterlagen,

kaufmännische und administrative Unterstützung bei Unternehmensprozessen,

organisatorische und administrative Unterstützung bei Unternehmensgründungen und Registrierungsverfahren,

organisatorische und administrative Unterstützung im Zusammenhang mit Markenanmeldungen,

Erstellung beziehungsweise Unterstützung bei der Erstellung von Businessplänen aus kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Sicht,

Dokumentenmanagement,

Bereitstellung und Nutzung eines Kundenportals sowie

weitere ausdrücklich vereinbarte kaufmännische Dienstleistungen.

Administrative Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Registrierungen oder Markenanmeldungen umfasst keine rechtliche Einzelfallprüfung, Rechtsberatung oder Vertretung, soweit MMA hierzu nicht gesetzlich befugt ist.

Die konkrete Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag ist für den geschuldeten Leistungsumfang maßgeblich.

§ 4 Abgrenzung zu Steuer- und Rechtsberatung

MMA ist keine Steuerberatungsgesellschaft und keine Rechtsanwaltsgesellschaft.

MMA erbringt keine unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen und keine Rechtsberatung, soweit hierfür eine besondere gesetzliche Befugnis erforderlich ist.

Buchhaltungs- und Abrechnungsleistungen werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang und unter Beachtung des Steuerberatungsgesetzes erbracht.

Nicht Gegenstand der von MMA selbst geschuldeten Leistungen sind insbesondere:

individuelle steuerliche Beratung,

Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen,

Einkommensteuererklärungen,

Körperschaftsteuererklärungen,

Gewerbesteuererklärungen,

Umsatzsteuer-Jahreserklärungen,

sonstige Steuererklärungen,

steuerliche Jahresabschlüsse beziehungsweise Steuerbilanzen,

Vertretung gegenüber Finanzbehörden in steuerlichen Angelegenheiten, soweit diese einer hierzu befugten Person vorbehalten ist,

individuelle Rechtsberatung,

Erstellung oder rechtliche Prüfung von Verträgen, Satzungen oder sonstigen Rechtsdokumenten sowie

rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit, Verfügbarkeit oder Verletzungsrisiken von Marken.

Soweit steuerberatende Leistungen erforderlich sind, werden diese durch einen hierzu gesetzlich befugten Steuerberater erbracht, der vom Kunden gesondert beauftragt wird.

MMA kann dem vom Kunden beauftragten Steuerberater die für dessen Tätigkeit erforderlichen Buchhaltungsdaten, Auswertungen und Unterlagen bereitstellen, soweit dies vom Auftrag des Kunden umfasst und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Der vom Kunden beauftragte Steuerberater erbringt seine Leistungen in eigener fachlicher und berufsrechtlicher Verantwortung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht der Vertrag über die steuerberatenden Leistungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Steuerberater.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt MMA sämtliche Informationen, Unterlagen und Belege, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind, vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

Änderungen seiner Stamm- und Kontaktdaten sowie wesentliche betriebliche Änderungen rechtzeitig mitzuteilen,

erforderliche Unterlagen rechtzeitig über die vereinbarten Übermittlungswege bereitzustellen,

auf notwendige Rückfragen innerhalb angemessener Zeit zu reagieren,

für die Leistung relevante Schreiben von Behörden, Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen oder anderen Stellen rechtzeitig weiterzuleiten und

MMA auf ihm bekannte Fehler oder Unstimmigkeiten in bereitgestellten Informationen hinzuweisen.

Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Ausgangsdaten und Dokumente verantwortlich.

MMA ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Echtheit sämtlicher vom Kunden übermittelter Unterlagen zu überprüfen, soweit keine konkreten Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten bestehen.

Erkennt der Kunde offensichtliche Fehler oder Unstimmigkeiten in von MMA bereitgestellten Auswertungen oder Unterlagen, soll er MMA hierüber möglichst unverzüglich informieren. Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen.

§ 6 Fristen und Termine

MMA bearbeitet die vereinbarten Leistungen innerhalb ausdrücklich vereinbarter oder ansonsten angemessener Bearbeitungszeiten.

Voraussetzung hierfür ist insbesondere die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

Verzögerungen, die auf verspätet, unvollständig oder fehlerhaft bereitgestellte Informationen oder Unterlagen zurückzuführen sind, hat MMA nicht zu vertreten, soweit MMA die Verzögerung nicht selbst verursacht hat.

Die Überwachung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Fristen gehört nur dann zum Leistungsumfang von MMA, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

Steuerliche Erklärungs-, Abgabe- und Einreichungsfristen, die in den Verantwortungsbereich eines vom Kunden beauftragten Steuerberaters fallen, gehören nicht zum Leistungsumfang von MMA.

§ 7 Kundenportal

MMA kann dem Kunden für die Zusammenarbeit einen Zugang zu einem geschützten Kundenportal zur Verfügung stellen.

Das Kundenportal kann insbesondere verwendet werden für:

Upload und Download von Dokumenten,

Bereitstellung von Buchhaltungsunterlagen und Auswertungen,

Bereitstellung von Reports,

Kommunikation zwischen MMA und dem Kunden,

Bearbeitung von Tickets und Anfragen,

Anzeige fehlender Unterlagen sowie

Verwaltung von Aufgaben und Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit.

Der Portalzugang ist personenbezogen und ausschließlich für die hierzu autorisierte Person bestimmt.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Der Kunde hat MMA unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder der Zugang missbräuchlich genutzt wird.

Aus Sicherheitsgründen ist MMA berechtigt, einen Portalzugang vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Gefährdung der Sicherheit bestehen. Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte, Schadsoftware oder Daten hochladen, zu deren Verarbeitung oder Weitergabe er nicht berechtigt ist.

§ 8 Verfügbarkeit des Kundenportals

MMA bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit des Kundenportals.

Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Telekommunikationsstörungen oder Störungen bei Hosting- oder IT-Dienstleistern auftreten.

Geplante wesentliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung der Kunden möglichst gering bleibt.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 9 Aufbewahrung und Sicherung von Unterlagen

Das Kundenportal dient der Zusammenarbeit und dem Dokumentenaustausch.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt das Kundenportal kein eigenes gesetzlich vorgeschriebenes beziehungsweise revisionssicheres Archivierungssystem des Kunden dar.

Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner eigenen handels-, steuer- und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verantwortlich.

Die Bereitstellung eines Dokuments im Kundenportal entbindet den Kunden daher grundsätzlich nicht von seinen eigenen Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten.

Originalunterlagen dürfen vom Kunden nur vernichtet werden, wenn er zuvor selbst geprüft hat, dass deren Vernichtung gesetzlich zulässig ist.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

MMA verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO, des BDSG, des TDDDG und der sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von MMA.

Soweit MMA personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen eines Geschäftskunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Dies kann insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder sonstigen Personen des Kunden im Zusammenhang mit vereinbarten Buchhaltungs- und Abrechnungsleistungen betreffen.

Der Kunde darf MMA personenbezogene Daten Dritter nur zur Verfügung stellen, soweit er hierzu datenschutzrechtlich berechtigt ist und die ihm obliegenden Informations- und sonstigen Datenschutzpflichten erfüllt.

Die eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von MMA bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit

MMA behandelt vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich.

Mitarbeiter und sonstige zur Leistungserbringung eingesetzte Personen werden entsprechend ihrer Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht grundsätzlich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist zulässig, soweit

sie zur Durchführung des vereinbarten Auftrags erforderlich ist,

der Kunde sie genehmigt beziehungsweise angewiesen hat oder

MMA aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer verbindlichen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Einzelvertrag.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich als Nettopreise bezeichnete Beträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Gesamtpreise einschließlich der anfallenden Steuern angegeben.

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

Für laufende Dienstleistungen wird, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, eine anfängliche Vertragslaufzeit von zwölf Monaten vereinbart.

Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der anfänglichen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden. Gesetzlich zulässige andere Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei einmaligen Dienstleistungen endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

Für besondere Vertragsarten, insbesondere Geschäftsadresse, Virtual Office oder vergleichbare Leistungen, können im jeweiligen Einzelvertrag abweichende Laufzeiten und Kündigungsregelungen vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 14 Folgen der Vertragsbeendigung

Die Beendigung des Vertrags lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm benötigten und ihm zustehenden Unterlagen rechtzeitig aus dem Kundenportal zu sichern.

Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten und Dokumente nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung aufbewahrt, zurückgegeben oder gelöscht.

Soweit kein gesetzlicher oder sonstiger zulässiger Grund für eine weitere Speicherung besteht, werden nicht mehr erforderliche Portal-Daten grundsätzlich spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht.

Soweit MMA als Auftragsverarbeiter tätig ist, gehen die Regelungen der jeweiligen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hinsichtlich Rückgabe und Löschung vor.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Verbraucher erhalten vor beziehungsweise bei Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wünscht ein Verbraucher, dass MMA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen beziehungsweise dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zustimmen.

Das Widerrufsrecht bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass MMA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Im Falle eines Widerrufs kann der Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zum Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

§ 16 Leistungsbeanstandungen

Der Kunde soll erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten in den von MMA erbrachten Leistungen möglichst unverzüglich mitteilen, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Korrektur erfolgen kann.

Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Rechte des Kunden werden durch eine unterlassene oder verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

§ 17 Haftung

MMA haftet unbeschränkt

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,

für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie

in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet MMA für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MMA.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche, bleiben unberührt.

§ 18 Eigenständige Leistungen Dritter

Soweit der Kunde einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar oder sonstigen externen Berufsträger beziehungsweise Dienstleister unmittelbar selbst beauftragt, kommt der entsprechende Vertrag grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Dritten zustande.

Ein vom Kunden unmittelbar beauftragter Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar oder sonstiger Dritter handelt grundsätzlich in eigener fachlicher und rechtlicher Verantwortung.

MMA haftet nicht für eigenständige fachliche Entscheidungen oder Leistungen eines vom Kunden unmittelbar beauftragten Dritten, soweit ein Schaden nicht auf einer von MMA selbst zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die MMA FinanceFX GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gesetzliche Informationspflichten, die nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bestehen, bleiben unberührt.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 21 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen MMA und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.